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Bewerbungen für einen
Studienplatz:
Ab Wintersemester 1993/94 ist für die Vergabe von Studienplätzen für das
erste Fachsemester im Fach Rechtswissenschaft die Zentralstelle für die
Vergabe von Studienplätzen (ZVS), Sonnenstraße 171, 44137 Dortmund,
zuständig. Hochschulwechsler müssen sich nach wie vor an der gewünschten
Universität selbst bewerben. Hochschulwechsler erhalten die Bewerbungsunterlagen im
Studentensekretariat der Universität Tübingen, Wilhelmstraße
11, 72074 Tübingen.
Zulassungsbeschränkung:
Für Studenten im ersten Fachsemester besteht ein Numerus clausus. Er ist
nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der ZVS zu erfragen. Für Hochschulwechsler
gibt es derzeit keinen NC.
Vorlesungsverzeichnis:
Am Ende des jeweiligen Semesters erscheint für
das darauffolgende Semester
ein Vorlesungskommentar der Juristischen Fakultät. Sie erhalten ihn im
Juristischen Seminar, Gebäude Alte Physik, Gmelinstr. 6, zum Preis von DM
4,--. Auf Wunsch wird er durch das Dekanat, Wilhelmstr. 7, gegen Vorabübersendung
von DM 5,50 (bitte getrennt DM 4,-- und DM 1,50) in Briefmarken zugeschickt.
Verbindlich sind die Vorlesungsankündigungen ("Grüner Plan"), die
zu Beginn
des Semesters am Schwarzen Brett, Eingang Juristisches Seminar,
Wilhelmstr. 7, 1.OG, ausgehängt werden.
Einführungsveranstaltungen:
Die Einführungsveranstaltung für Erstsemester findet am ersten Vorlesungstag
statt.
Studienplan:
Er ist im Studienführer Rechtswissenschaft sowie im Vorlesungskommentar
abgedruckt.
Anzahl der Studierenden:
ca. 3.000 Studierende (25 Professoren und eine wechselnde Anzahl von
weiteren Dozenten).
Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung:
Lt. Studienplan ist nur eine Vorlesung "Wirtschaftswissenschaften für
Juristen" mit 4 Semesterwochenstunden vorgesehen; an der Juristischen
Fakultät gibt es keine weiteren Angebote.
Fremdsprachenausbildung:
Möglichkeit zur Teilnahme an je einem Kurs zur Englischen und Französischen
Rechtssprache.
Abschluß: kein Zertifikat, nur Teilnahmebescheinigung.
Kontakte zu ausländischen Hochschulen:
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät unterhält Kontakte zu folgenden
ausländischen Universitäten:
- Aix-en-Provence/Frankreich
(Berater: Prof. Dr. v. Mangoldt, Juristische Fakultät, Wilhelmstr. 7,
72074 Tübingen)
Erasmusprogramm:
- Gent/Belgien
- Leiden/Niederlande
- Mailand/Italien
- Fribourg/Schweiz
(Berater: Prof. Dr. Dr. h.c. Nörr, Adresse wie oben)
Bei den genannten Lehrstühlen sind auch die Informationsunterlagen
der ausländischen juristischen Universitäten zu erhalten.
Zuständig für die Beurlaubung aufgrund von Auslandssemestern ist
das Studentensekretariat der Universität, Wilhelmstraße 11.
Zu beachten ist die Regelung nach ╜ 22 Abs. 3 Satz 3 JAPrO (1993)
im Hinblick auf den Freiversuch.
Prüfungsanforderungen, Zulassungsvoraussetzungen:
Rechtsgrundlage ist die Baden-Württembergische Juristenausbildungs-
und Prüfungsordnung (JAPrO) vom 7. Mai 1993.
"Freiversuch":
Seit Herbst 1991 besteht auch in Baden-Württemberg für das Ablegen der Ersten juristischen Staatsprüfung eine sogenannte
Freiversuch-Regelung. Danach gilt die Prüfung im Fall des Nichtbestehens
als nicht unternommen, wenn eine Teilnahme bis zum Ende
des achten Fachsemesters erfolgte. Näheres regelt ╜ 22 Abs. 3
JAPrO.
Anrechnung von Leistungen in anderen Studienfächern:
Anrechnungen kommen in Betracht z. B. für Ausbildungen im gehobenen
Verwaltungsdienst, als Dipl.-Rechtspfleger (FH) usw. Entscheidungen hierüber
können nur im Einzelfall nach Vorlage entsprechender Leistungsnachweise erfolgen.
Zuständig ist hierfür in der
Regel das Landesjustizprüfungsamt in Stuttgart. Die Einstufung in ein
bestimmtes Fachsemester wird dann von der Studienfachberatung der
Fakultät vorgenommen. Nähere Informationen sind dort erhältlich.
Anrechnung von Leistungen an anderen rechtswissenschaftlichen Fakultäten
bei Studienortwechsel:
Sofern es sich um Zulassungsvoraussetzungen zur Staatsprüfung
handelt, mit Ausnahme der Zwischenprüfung, ist das Justizministerium
Baden-Württemberg
- Landesjustizprüfungsamt - Rotebühlplatz 1,
70178 Stuttgart, Tel.: 0711/279-2368 oder 2366,
zuständig. Die
Anerkennung muß nicht vor Studienaufnahme in Tübingen erfolgen.
Eine Anerkennung von Leistungen im Sinne der Zwischenprüfungsordnung ist
nicht mehr erforderlich. Allerdings muß der jeweilige
Schein aus den Anfänger-Übung in Kopie mit der Hausarbeit in der
Fortgeschrittenen-Übung vorgelegt werden.
Förderungsmöglichkeiten (BAföG):
Auskünfte erhalten Sie beim Studentenwerk Tübingen, Karlstr. 11,
72074 Tübingen.
Auskünfte über Wohnheime / Zimmervermittlung:
Studentenwerk Tübingen, Wilhelmstr. 15 / Wilhelmstr. 30, 72074
Tübingen
Bibliotheksöffnungszeiten:
Universitätsbibliothek/Lesesaal, Wilhelmstr. 32
Mo - Fr: 9 - 20
Sa: 9 - 16
Juristisches Seminar, Wilhelmstr. 7, 1. OG
Mo - Fr: 8.15 - 20.45
Sa: 8.15 - 11.45
Studienberater:
Herr Gerblinger: dienstags 10-12 Uhr, mittwochs 16-18 Uhr, während des Semesters,
Raum 102 (Juristisches Seminar, Neue Aula, 1. OG)
Fakultätsassistent:
Herr Adler: dienstags 10-12 Uhr, während des Semesters.
Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.