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Informationen zum rechtswissenschaftlichen Studium an der Universität Tübingen

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Bewerbungen für einen Studienplatz:
Ab Wintersemester 1993/94 ist für die Vergabe von Studienplätzen für das erste Fachsemester im Fach Rechtswissenschaft die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS), Sonnenstraße 171, 44137 Dortmund, zuständig. Hochschulwechsler müssen sich nach wie vor an der gewünschten Universität selbst bewerben. Hochschulwechsler erhalten die Bewerbungsunterlagen im Studentensekretariat der Universität Tübingen, Wilhelmstraße 11, 72074 Tübingen.

Zulassungsbeschränkung:
Für Studenten im ersten Fachsemester besteht ein Numerus clausus. Er ist nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der ZVS zu erfragen. Für Hochschulwechsler gibt es derzeit keinen NC.

Vorlesungsverzeichnis:
Am Ende des jeweiligen Semesters erscheint für das darauffolgende Semester ein Vorlesungskommentar der Juristischen Fakultät. Sie erhalten ihn im Juristischen Seminar, Gebäude Alte Physik, Gmelinstr. 6, zum Preis von DM 4,--. Auf Wunsch wird er durch das Dekanat, Wilhelmstr. 7, gegen Vorabübersendung von DM 5,50 (bitte getrennt DM 4,-- und DM 1,50) in Briefmarken zugeschickt.
Verbindlich sind die Vorlesungsankündigungen ("Grüner Plan"), die zu Beginn des Semesters am Schwarzen Brett, Eingang Juristisches Seminar, Wilhelmstr. 7, 1.OG, ausgehängt werden.

Einführungsveranstaltungen:
Die Einführungsveranstaltung für Erstsemester findet am ersten Vorlesungstag statt.

Studienplan:
Er ist im Studienführer Rechtswissenschaft sowie im Vorlesungskommentar abgedruckt.

Anzahl der Studierenden:
ca. 3.000 Studierende (25 Professoren und eine wechselnde Anzahl von weiteren Dozenten).

Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung:
Lt. Studienplan ist nur eine Vorlesung "Wirtschaftswissenschaften für Juristen" mit 4 Semesterwochenstunden vorgesehen; an der Juristischen Fakultät gibt es keine weiteren Angebote.

Fremdsprachenausbildung:
Möglichkeit zur Teilnahme an je einem Kurs zur Englischen und Französischen Rechtssprache. Abschluß: kein Zertifikat, nur Teilnahmebescheinigung.

Kontakte zu ausländischen Hochschulen:
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät unterhält Kontakte zu folgenden ausländischen Universitäten:
- Aix-en-Provence/Frankreich
(Berater: Prof. Dr. v. Mangoldt, Juristische Fakultät, Wilhelmstr. 7, 72074 Tübingen)
Erasmusprogramm:
- Gent/Belgien
- Leiden/Niederlande
- Mailand/Italien
- Fribourg/Schweiz
(Berater: Prof. Dr. Dr. h.c. Nörr, Adresse wie oben)
Bei den genannten Lehrstühlen sind auch die Informationsunterlagen der ausländischen juristischen Universitäten zu erhalten.
Zuständig für die Beurlaubung aufgrund von Auslandssemestern ist das Studentensekretariat der Universität, Wilhelmstraße 11.
Zu beachten ist die Regelung nach ╜ 22 Abs. 3 Satz 3 JAPrO (1993) im Hinblick auf den Freiversuch.

Prüfungsanforderungen, Zulassungsvoraussetzungen:
Rechtsgrundlage ist die Baden-Württembergische Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO) vom 7. Mai 1993.

"Freiversuch":
Seit Herbst 1991 besteht auch in Baden-Württemberg für das Ablegen der Ersten juristischen Staatsprüfung eine sogenannte Freiversuch-Regelung. Danach gilt die Prüfung im Fall des Nichtbestehens als nicht unternommen, wenn eine Teilnahme bis zum Ende des achten Fachsemesters erfolgte. Näheres regelt ╜ 22 Abs. 3 JAPrO.

Anrechnung von Leistungen in anderen Studienfächern:
Anrechnungen kommen in Betracht z. B. für Ausbildungen im gehobenen Verwaltungsdienst, als Dipl.-Rechtspfleger (FH) usw. Entscheidungen hierüber können nur im Einzelfall nach Vorlage entsprechender Leistungsnachweise erfolgen. Zuständig ist hierfür in der Regel das Landesjustizprüfungsamt in Stuttgart. Die Einstufung in ein bestimmtes Fachsemester wird dann von der Studienfachberatung der Fakultät vorgenommen. Nähere Informationen sind dort erhältlich.

Anrechnung von Leistungen an anderen rechtswissenschaftlichen Fakultäten bei Studienortwechsel:
Sofern es sich um Zulassungsvoraussetzungen zur Staatsprüfung handelt, mit Ausnahme der Zwischenprüfung, ist das Justizministerium Baden-Württemberg - Landesjustizprüfungsamt - Rotebühlplatz 1, 70178 Stuttgart, Tel.: 0711/279-2368 oder 2366, zuständig. Die Anerkennung muß nicht vor Studienaufnahme in Tübingen erfolgen. Eine Anerkennung von Leistungen im Sinne der Zwischenprüfungsordnung ist nicht mehr erforderlich. Allerdings muß der jeweilige Schein aus den Anfänger-Übung in Kopie mit der Hausarbeit in der Fortgeschrittenen-Übung vorgelegt werden.

Förderungsmöglichkeiten (BAföG):
Auskünfte erhalten Sie beim Studentenwerk Tübingen, Karlstr. 11, 72074 Tübingen.

Auskünfte über Wohnheime / Zimmervermittlung:
Studentenwerk Tübingen, Wilhelmstr. 15 / Wilhelmstr. 30, 72074 Tübingen

Bibliotheksöffnungszeiten:
Universitätsbibliothek/Lesesaal, Wilhelmstr. 32
Mo - Fr: 9 - 20
Sa: 9 - 16
Juristisches Seminar, Wilhelmstr. 7, 1. OG
Mo - Fr: 8.15 - 20.45
Sa: 8.15 - 11.45

Studienberater:
Herr Gerblinger: dienstags 10-12 Uhr, mittwochs 16-18 Uhr, während des Semesters, Raum 102 (Juristisches Seminar, Neue Aula, 1. OG)

Fakultätsassistent:
Herr Adler: dienstags 10-12 Uhr, während des Semesters. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.


Juristische Fakultät, 25.07.97, jurfak@jura.uni-tuebingen.de(jurfak@jura.uni-tuebingen.de)